Meine Philosophie:

Wenn man vor einem rechtlichen Problem steht, fühlt man sich oft verunsichert und orientierungslos. Deshalb ist die Wahl eines Rechtsanwaltes, insbesondere in Großstädten, Vertrauenssache. In diesen Momenten ist es besonders wichtig Menschen zu finden, die Sie fachkundig, aber auch persönlich und individuell beraten und unterstützen. Ich setze nach meiner Philosophie schon seit jeher auf persönliche Wertschätzung sowie vertrauensgeprägte Beziehung zwischen Anwalt und Rechtsuchende/er und garantiere stets individuelle Betreuung.

Ganz bewusst habe ich mich auf zwei Fachgebiete spezialisiert: Familienrecht und Strafrecht. Damit kann ich die Leistungen für die Rechtsgebiete, auf die ich mich spezialisiert habe, sowohl professionell, zugleich aber auch auf höchstem Niveau anbieten, dabei aber doch noch so überschaubar, dass ein persönlicher Bezug zum Mandanten nie verloren geht. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, meine Mandanten ehrlich und umfassend zu beraten. Das bedeutet, dass Sie eine realistische und verständliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation von mir erhalten.
Ich biete Ihnen bundesweit kompetente Beratung und Verteidigung in allen Angelegenheiten des Strafrechts, unter anderem Strafvollstreckungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht oder Betäubungsmittelrecht, sowie auch des Familienrechts, unter anderem Unterhaltsangelegenheiten oder Kindschaftssachen.
Da sich rechtliche Angelegenheiten nicht immer nur auf Deutschland und die deutsche Sprache beschränken, berate und unterstütze ich Sie auch gerne zweisprachig (deutsch/italienisch).
Im Focus meiner Arbeit steht das Interesse meiner Mandanten für das rechtlich Umsetzbare und das finanziell Vertretbare. Die rechtlichen wie auch wirtschaftlichen Erfolge meiner Mandanten stehen für mich immer im Vordergrund.

Dafür setze ich mich ein.

Zu meiner Karriere:

Bis 2012 habe ich in Köln Rechtswissenschaft studiert.

Bis 2014 war ich Rechtsreferendar in Köln, bereits damals mit dem Berufsziel Rechtsanwalt.

Beendet habe ich die Referendarzeit mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

Nach der Referendarausbildung bin ich sogleich als Rechtsanwalt in Köln zugelassen worden. Seit 2015 befindet sich die Rechtsanwaltskanzlei Triscari an ihrem heutigen Standort in Maarweg 139, in Köln Ehrenfeld.

Als Schwerpunkte in meinem weit reichenden Leistungsangebot ergaben sich alsbald das Familienrecht und das Strafrecht. Ferner werden regelmäßig zahlreiche straßenverkehrsrechtliche Mandate sowohl im Zusammenhang mit der Unfallschadensbearbeitung als auch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsstrafrecht und Bußgeldrecht bearbeitet. Durch eine Vielzahl von Mandaten konnten außerdem Spezialkenntnisse im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts erlangt werden.

Meine Philosophie:

Wenn man vor einem rechtlichen Problem steht, fühlt man sich oft verunsichert und orientierungslos. Deshalb ist die Wahl eines Rechtsanwaltes, insbesondere in Großstädten, Vertrauenssache. In diesen Momenten ist es besonders wichtig Menschen zu finden, die Sie fachkundig, aber auch persönlich und individuell beraten und unterstützen. Ich setze nach meiner Philosophie schon seit jeher auf persönliche Wertschätzung sowie vertrauensgeprägte Beziehung zwischen Anwalt und Rechtsuchende/er und garantiere stets individuelle Betreuung.

Ganz bewusst habe ich mich auf zwei Fachgebiete spezialisiert: Familienrecht und Strafrecht. Damit kann ich die Leistungen für die Rechtsgebiete, auf die ich mich spezialisiert habe, sowohl professionell, zugleich aber auch auf höchstem Niveau anbieten, dabei aber doch noch so überschaubar, dass ein persönlicher Bezug zum Mandanten nie verloren geht. Ich habe es mir zur Aufgabe gemacht, meine Mandanten ehrlich und umfassend zu beraten. Das bedeutet, dass Sie eine realistische und verständliche Einschätzung Ihrer rechtlichen Situation von mir erhalten.
Ich biete Ihnen bundesweit kompetente Beratung und Verteidigung in allen Angelegenheiten des Strafrechts, unter anderem Strafvollstreckungsrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht oder Betäubungsmittelrecht, sowie auch des Familienrechts, unter anderem Unterhaltsangelegenheiten oder Kindschaftssachen.
Da sich rechtliche Angelegenheiten nicht immer nur auf Deutschland und die deutsche Sprache beschränken, berate und unterstütze ich Sie auch gerne zweisprachig (deutsch/italienisch).
Im Focus meiner Arbeit steht das Interesse meiner Mandanten für das rechtlich Umsetzbare und das finanziell Vertretbare. Die rechtlichen wie auch wirtschaftlichen Erfolge meiner Mandanten stehen für mich immer im Vordergrund.

Dafür setze ich mich ein.

Zu meiner Karriere:

Bis 2012 habe ich in Köln Rechtswissenschaft studiert.

Bis 2014 war ich Rechtsreferendar in Köln, bereits damals mit dem Berufsziel Rechtsanwalt.

Beendet habe ich die Referendarzeit mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

Nach der Referendarausbildung bin ich sogleich als Rechtsanwalt in Köln zugelassen worden. Seit 2015 befindet sich die Rechtsanwaltskanzlei Triscari an ihrem heutigen Standort in Maarweg 139, in Köln Ehrenfeld.

Als Schwerpunkte in meinem weit reichenden Leistungsangebot ergaben sich alsbald das Familienrecht und das Strafrecht. Ferner werden regelmäßig zahlreiche straßenverkehrsrechtliche Mandate sowohl im Zusammenhang mit der Unfallschadensbearbeitung als auch im Zusammenhang mit dem Straßenverkehrsstrafrecht und Bußgeldrecht bearbeitet. Durch eine Vielzahl von Mandaten konnten außerdem Spezialkenntnisse im Bereich des Zwangsvollstreckungsrechts erlangt werden.