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STRAFRECHT Pflichtverteidiger

Pflichtverteidiger

Ein Pflichtverteidiger ist ein Rechtsanwalt, der innerhalb eines Strafverfahrens vom Gericht beigeordnet. Die Beiordnung erfolgt dabei auf Antrag oder von Amts wegen. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die Verfahrensrechte des Beschuldigten gewahrt werden.

Die Beiordnung erfolgt zunächst einmal in den Fällen einer sogenannten notwendigen Verteidigung. Hierzu gehören zunächst einmal folgende Situationen:

  • Die Hauptverhandlung findet im ersten Rechtszug vor dem Oberlandgericht (OLG) oder dem Landgericht (LG) statt;
  • Dem Beschuldigten wird ein Verbrechen zur Last gelegt;
  • Das Verfahren kann zu einem Berufsverbot führen;
  • Gegen einen Beschuldigten wird Untersuchungshaft oder eine einstweilige Unterbringung etwa in der Psychiatrie oder einer Entzugsanstalt vollstreckt;
  • Der Beschuldigte hat sich mindestens drei Monate aufgrund richterlicher Anordnung oder mit richterlicher Genehmigung in einer Anstalt befunden und wird nicht mindestens zwei Wochen vor Beginn der Hauptverhandlung entlassen;
  • Zur Vorbereitung eines Gutachtens über den psychischen Zustand des Beschuldigten kommt seine Unterbringung in der Psychiatrie in Frage;
  • Ein Sicherungsverfahren wird durchgeführt;
  • Der bisherige Verteidiger ist durch eine Entscheidung von der Mitwirkung in dem Verfahren ausgeschlossen;
  • Dem Verletzten wird als Nebenkläger auf Antrag ein Rechtsanwalt als „Opferanwalt“ beigeordnet.

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