Festnahme
Mit „Festnahme“ bezeichnet man in Deutschland das vorläufige Festhalten einer Person, gemäß gesetzlicher Bestimmungen aus dem Strafprozess- oder Zivilrecht. Eine andere Bezeichnung für die Festnahme ist der Personengewahrsam.
Polizei oder Staatsanwaltschaft können die Freiheit entziehen durch:
Es kann weitere Gründe für eine Verhaftung geben, beispielsweise zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung oder gegen Zeugen können im Strafrecht Zwangsmaßnahmen ergriffen werden, wenn diese trotz Ladung in einer Hauptverhandlung wiederholt unentschuldigt nicht erscheinen.
Schweigen ist Gold!
Das wichtigste bei vorläufiger Festnahme und Verhaftung:
Die Festnahme durch die Staatsanwaltschaft oder die Polizei ist immer vorläufiger Natur. Durch eine Festnahme greifen die Beamten des Staates in die Grundrechte der betroffenen Person ein, insbesondere im Sinne der physischen Bewegungsfreiheit der Person. Mit einer Festnahme gehen nicht nur ein Grundrechtseingriff, sondern ebenso die Verwirklichung der Straftatbestände der Nötigung oder Freiheitsberaubung einher. Die Festnahme ist aber im Rahmen der gesetzlichen Grenzen selbstverständlich gerechtfertigt.
Die Festnahme ist von den folgenden Fällen zu unterscheiden: