Vorwürfe eines strafrechtlichen Unrechts bringen Betroffene oft in belastende, teils existensbedrohende Situationen. Da bereits in frühen Verfahrensstadien schwerwiegende Maßnahmen gegen den Betroffenen ergriffen werden können, ist es dringend geraten, frühstmöglich einen Strafverteidiger heranzuziehen. Dieses Recht steht Ihnen in jeder Phase des Verfahrens zu.

Machen Sie von Ihren Beschuldigtenrechten unbedingt Gebrauch!

So können Sie Fehler, die eine schwerwiegende Strafe oder eine hohe Geldstrafe zur Folge haben und die nachträglich nur noch schwer oder gar nicht mehr zu beheben sind, vermieden werden. Nehmen erst durch Ihren Strafverteidiger zum Tatvorwurf Stellung, nachdem in die Verfahrensakte Einsicht genommen wurde.

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Mit Rechtsanwalt Triscari als Strafverteidiger haben Sie den kompetenten Ansprechpartner zu Fragen hinsichtlich der Haftprüfung und -beschwerde. Die Frage der Haftprüfung wird individuell mit dem Mandanten abgestimmt.

Als Verteidiger sieht es Rechtsanwalt Triscari als seine Aufgabe, den Mandanten stets informiert zu halten, regelmäßigen zu besuchen und Kontakt über Verteidigerpost zu halten.

Insbesondere ist auch die Übernahme einer Pflichtverteidigung möglich, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen

Die rechtsanwaltliche Tätigkeit des Rechtsanwalts Triscari als Strafverteidiger erstreckt sich grundsätzlich auf:

– Allgemeines Strafrecht

– Soforthilfe bei Durchsuchungen, Festnahme und Verhaftung

– Jugendstrafverfahren

– Beratung bei Untersuchungshaft / Haft

– Verkehrsstrafverfahren und Ordnungswidrigkeiten

– Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz

– Wirtschaftsstrafrecht, Verteidigung bei Insolvenzstraftaten

– Verteidigung im Strafvollzug und im Maßregelvollzug

– Leistung von Beistand bei Vernehmungen als Beschuldigter oder als Zeuge

– Beratung und Vertretung der Opfer von Gewalttaten

Zum Verkehrsrecht zählen insbesondere Verkehrsunfälle, Bußgeldbescheide sowie weitere strafrechtliche Delikte mit Bezug zum Straßenverkehr. Achtung: Bei Bußgeldverfahren gibt es kurze Fristen!

Bitte wenden Sie sich bei Verkehrsunfällen, Ordnungswidrigkeiten und in Strafsachen an Rechtsanwalt und Strafverteidiger Triscari aus Köln.

Nehmen Sie telefonisch oder über das Kontaktformular Kontakt auf zu Rechtsanwalt Triscari und lassen Sie sich beraten

Mit der Ehescheidung endet in der Regel auch die sog. Zugewinngemeinschaft. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat der Ehepartner, der während der Ehe mehr Vermögen erworben hat, die Hälfte des Wertes an den anderen Ehepartner auszuzahlen. Gemeinsam erworbenes Vermögen (z. B. eine Immobilie) ist im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung zu berücksichtigen. Mit Eheverträgen können individuelle Regelungen zum Tragen kommen. Oft geht es um viel Geld. Auch in der Vermögensauseinandersetzung unterscheidet sich das italienische vom deutschen Recht.

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Ob Sie die Scheidung nur so schnell und unkompliziert wie möglich hinter sich bringen möchten oder zur Bewältigung der Ehescheidung noch etwas Zeit brauchen und größeren Beratungsbedarf haben. Rechtsanwalt Triscari geht individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und informiert Sie gerne über den Ablauf und die Kosten des Scheidungsverfahrens. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie das Mandat erteilen möchten.

Eine im Ausland geschlossene Ehe, beispielsweise in Italien, kann auch vor einem deutschen Gericht geschieden werden. Unter Umständen sogar nach deutschem Recht. Rechtsanwalt Triscari berät Sie in italienischer Sprache über das durchzuführende Verfahren; auch mit Bezug zum italienischen Recht.

Die Trennung bedeutet auch das Ende der bisherigen finanziellen Basis der gemeinsamen Lebensführung beider Eheleute. Das Gesetz gewährt dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten finanzielle Unterstützung in Form von Unterhalt, und zwar

Trennungsunterhalt – Unterhalt während der Trennungszeit und

Ehegattenunterhalt – Unterhalt nach der Scheidung.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhalt besteht, bestimmt sich hauptsächlich nach zwei Faktoren: Der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.

Aber nicht nur Getrenntlebende und Geschiedene haben unter Umständen Anspruch auf Unterhalt, sondern auch Verwandte. Am häufigsten ist dies der Kindesunterhalt. Diesen muss der Elternteil zahlen, bei dem das Kind nach der Trennung und Scheidung nicht wohnt. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach der sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Trotz Tabelle kommt es auch hier wieder auf die Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten an. Rechtsanwalt Triscari geht mit Ihnen, auch in italienischer Sprache, die wesentlichen Bestimmungen durch und hilft Ihnen bei der Durchsetzung.

Besondere Sorgfalt ist beim Scheidungsverfahren geboten, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen. Zum Teil existentielle Fragen sind zu klären: Wo sollen die Kinder zukünftig wohnen? Wie gestalten sich die Besuche der Kinder beim anderen Elternteil? Wenn hierüber kein Einvernehmen besteht, ist Fingerspitzengefühl von Nöten.

Vereinbaren Sie mit Rechtsanwalt Triscari einen Besprechungstermin und lassen Sie sich über Ihre Elternrechte aufklären