Bitte prüfen Sie die Fristen

Sollten Sie eine Klage, einen behördlichen Bescheid oder Ähnliches erhalten haben, so prüfen Sie bitte sofort, ob Fristen eingehalten werden müssen (Anzeige der Verteidigungsbereitschaft, Klageerwiderung, Widerspruch oder Einspruch, Klage vor dem Sozial-, Verwaltungs- oder Finanzgericht).

Solche wichtige Schreiben erkennen Sie in der Regel daran, dass sie seitens des Gerichts oder Behörde in einem gelben Umschlag förmlich zugestellt werden. Daher ist es für die Berechnung der Frist unerlässlich, dass Sie den gelben Umschlag nicht wegwerfen, sondern diesen behalten und gegebenenfalls mitbringen.

Wichtig im Rahmen der Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist darauf zu achten, dass eine 3-Wochenfrist zur Einreichung einer Kündigungsschutzklage ab dem Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung läuft.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin

Bitte geben Sie am Telefon einen Hinweis, falls Fristen laufen (etwa nach Zustellung einer Klageschrift oder eines Bescheides), damit Ihnen ein zeitnaher Besprechungstermin vergeben wird. Zum Besprechungstermin bringen Sie bitte alle erforderlichen Schriftstücke oder die bisherige Korrespondenz mit. Soweit eine Rechtschutzversicherung vorhanden ist, benötigen wir die Versicherungsnummer.

Die Beratungs- Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe

Wenn für Sie Beratungs- Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden muss, benötigen wir von Ihnen Nachweise über Ihr derzeitiges Einkommen und das der letzten drei Monate. Diese können neben den üblichen Gehaltsabrechnungen auch Bescheide über Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII sein. Darüberhinaus sind noch die Kontoauszüge der letzten drei Monate und Ihr Mietvertrag einzureichen.

Die Gewährung von Beratungs- Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe ist an gesetzliche Voraussetzungen geknüpft. Ihr Anliegen muss jedenfalls ausreichend Aussicht auf Erfolg haben und nicht mutwillig sein.

Die Pflichtverteidigung

In einem strafrechtlichen Verfahren gewährt Ihnen der Staat keine Prozesskostenhilfe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann Ihnen jedoch ein Pflichtverteidiger Ihrer Wahl beigeordnet werden. Eine Beiordnung ist an gesetzlichen Voraussetzungen gebunden. Dies bedeutet, dass Ihnen nicht in jedem Fall ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird.

Nützliche Formulare

Nachfolgend finden Sie einige nützliche Links:

  1. Faltblatt und Informationen zur Beratungshilfe hier
  2. Antrag auf Beratungshilfe hier
  3. Faltblatt und Informationen zur Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe hier
  4. Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe hier

 

Weitere nützliche Informationen rund um das Thema Recht finden Sie unter www.justiz.nrw.de