Düsseldorfer Tabelle

Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von den Familiensenaten der Oberlandesgerichte entwickelte und geführte Tabelle zur Vorgabe von Leitsätzen bei Unterhalt. Dabei bestehen Vorgaben für folgende Unterhaltsbereiche:Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Mangelfälle, Unterhalt bei nicht verheirateten Eltern.

Die Düsseldorfer Tabelle gelten für das gesamte Bundesgebiet, ihre Unterhaltswerte sind zu unterscheiden von dem gesetzlichen Mindestunterhalt, der die Unterhaltsgewährung nach der aufgehobenen Regelbetrag-Verordnung abgelöst hat.