Rechtsanwalt Triscari aus Köln hilft Ihnen bei der Ehescheidung und allen weiteren familienrechtlichen Fragen.

Trennung und Scheidung sind eine besondere emotionale Belastung für alle Beteiligten. Dabei stellen sich aber auch zahlreiche rechtliche Fragen von großer Tragweite. Neben der emotionalen Bewältigung der Krise müssen bei der Auflösung der Ehe viele Formalien berücksichtigt werden. Nur ein Gericht kann die Scheidung aussprechen und nur ein Rechtsanwalt kann den Scheidungsantrag stellen. Sollten Sie vor einem italienischen Standesbeamten oder nach italienischem Recht geheiratet haben, so kann eine Scheidung unter bestimmten Voraussetzungen auch nach deutschem Recht erfolgen.

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Mit der Ehescheidung endet in der Regel auch die sog. Zugewinngemeinschaft. Im Rahmen des Zugewinnausgleichs hat der Ehepartner, der während der Ehe mehr Vermögen erworben hat, die Hälfte des Wertes an den anderen Ehepartner auszuzahlen. Gemeinsam erworbenes Vermögen (z. B. eine Immobilie) ist im Rahmen einer Vermögensauseinandersetzung zu berücksichtigen. Mit Eheverträgen können individuelle Regelungen zum Tragen kommen. Oft geht es um viel Geld. Auch in der Vermögensauseinandersetzung unterscheidet sich das italienische vom deutschen Recht.

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Ob Sie die Scheidung nur so schnell und unkompliziert wie möglich hinter sich bringen möchten oder zur Bewältigung der Ehescheidung noch etwas Zeit brauchen und größeren Beratungsbedarf haben. Rechtsanwalt Triscari geht individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und informiert Sie gerne über den Ablauf und die Kosten des Scheidungsverfahrens. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie das Mandat erteilen möchten.

Eine im Ausland geschlossene Ehe, beispielsweise in Italien, kann auch vor einem deutschen Gericht geschieden werden. Unter Umständen sogar nach deutschem Recht. Rechtsanwalt Triscari berät Sie in italienischer Sprache über das durchzuführende Verfahren; auch mit Bezug zum italienischen Recht.

Die Trennung bedeutet auch das Ende der bisherigen finanziellen Basis der gemeinsamen Lebensführung beider Eheleute. Das Gesetz gewährt dem wirtschaftlich schwächeren Ehegatten finanzielle Unterstützung in Form von Unterhalt, und zwar

Trennungsunterhalt – Unterhalt während der Trennungszeit und

Ehegattenunterhalt – Unterhalt nach der Scheidung.

Ob und in welcher Höhe ein Anspruch auf Unterhalt besteht, bestimmt sich hauptsächlich nach zwei Faktoren: Der Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten.

Aber nicht nur Getrenntlebende und Geschiedene haben unter Umständen Anspruch auf Unterhalt, sondern auch Verwandte. Am häufigsten ist dies der Kindesunterhalt. Diesen muss der Elternteil zahlen, bei dem das Kind nach der Trennung und Scheidung nicht wohnt. Die Höhe des Kindesunterhalts bemisst sich nach der sogenannte Düsseldorfer Tabelle. Trotz Tabelle kommt es auch hier wieder auf die Bedürftigkeit des Antragstellers und der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten an. Rechtsanwalt Triscari geht mit Ihnen, auch in italienischer Sprache, die wesentlichen Bestimmungen durch und hilft Ihnen bei der Durchsetzung.

Besondere Sorgfalt ist beim Scheidungsverfahren geboten, wenn aus der Ehe gemeinsame Kinder hervorgehen. Zum Teil existentielle Fragen sind zu klären: Wo sollen die Kinder zukünftig wohnen? Wie gestalten sich die Besuche der Kinder beim anderen Elternteil? Wenn hierüber kein Einvernehmen besteht, ist Fingerspitzengefühl von Nöten.

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